Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung
- Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem technisch ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand. Er führt erforderliche Anpassungen, z.B. Einstellen der Sattelhöhe selbst durch.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen (z.B. fahren mit zu niedrigem Luftdruck in den Reifen, fahren über Bordsteinkanten oder überlasten des Fahrzeuges) sowie für Diebstahl haftet der Mieter, es sei denn der Mieter hat eine Fahrradversicherung für 1,50 € pro Tag abgeschlossen.
Bei Diebstahl hat der Mieter bei vorhandener Versicherung eine Selbstbeteiligung von 250,- € zu zahlen. - Es ist dem Mieter nicht gestattet, eigenmächtige Einstellungen (z.B. verändern der Sattel- oder Lenkereinstellung) am Fahrzeug vorzunehmen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Kindersitze oder Körbe anzubringen.
- Die Nutzung der Mietgegenstände geschieht auf eigene Gefahr.
- Treten bei der Nutzung des gemieteten Fahrzeuges Mängel auf, so ist der Mieter verpflichtet, dieses bei der Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter mitzuteilen, auch wenn der Schaden inzwischen behoben ist.
- Wird das Fahrzeug in einem sehr stark verschmutzten Zustand zurückgebracht, wird vom Vermieter für die Reinigung eine Gebühr von 5,- € erhoben.
- Wird von einer verbindlichen Bestellung zurückgetreten, so werden folgende Gebühren erhoben.
• Rücktritt 48 Stunden oder mehr vor dem Miettermin = 20 % des Mietpreises
• Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Miettermin = 40% des Mietpreises
• Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem Miettermin = 100% des Mietpreises. - Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises
- Die Fahrzeuge sind bin 10:00 Uhr am Folgetag oder nach Absprache zurückzugeben.
- Der Gerichtsstand ist Fürstenwalde.
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